Seit ich mit 18 Jahren den Motorradführerschein gemacht habe, hat sich die Gesetzgebung dafür mehrmals geändert und ich bin nicht mehr auf dem neusten Stand. Da ich immer wieder gefragt werde, was es braucht damit man den Motorradführerschein machen kann, habe ich mich nun darüber informiert. Das Ergebniss dieser Recherche, könnt ihr in diesem Blogbeitrag entdecken. Ihr erfahrt was ihr tun müsst damit ihr mit dem Motorrad fahren beginnen könnt, was es braucht dass ihr die grosse Prüfung machen dürft und welches Motorrad ihr dazu benötigt.
Sehtest
Egal welchen Führerschein man machen will, man benötigt einen Sehtest. Dieser kann man bei allen Optikern machen lassen und kostet in der Regel 20.-. Der Sehtest ist 24 Monate gültig. Ist man schon im Besitz eines Ausweises so wird kein neuer Sehtest benötigt. Für Menschen mit einem ausländischen Ausweis gilt diese Regel nicht, auch sie müssen einen Sehtest vorzeigen.
Nothelferkurs
Wenn man noch nicht in Besitz der Kategorie B, B1 und A1 ist, benötigt man einen Nothelferkurs. Dieser darf nicht älter wie sechs Jahre sein. In diesem Link findest du eine Liste anerkannter Kurse in der Schweiz. Die Nothelferkurse werden aber auch oft von Fahrschulen angeboten.
Theorieprüfung
Nun kann man an die Theorieprüfung, auf der nächsten MFK-Stelle, machen. Wie beim Nothelferkurs, wenn man schon im Besitz eines B, B1 oder A1 Ausweise ist benötigt man keine neue Theorieprüfung.
Grundkurs
Dann ist es endlich soweit und man kann los fahren. Der Lernfahrausweis ist ab diesem Punkt vier Monate gültig. In dieser Zeit muss der Grundkurs gemacht werden und der Lernfahrausweis wird dann um ein Jahr verlängert. Der Grundkurs dauern für Besitzer der Kategorie A1 4 Stunden und für alle anderen 12 Stunden. Der Grundkurs darf nicht mit Motorrädern der unteren Kategorie A1 bestritten werden.
Verkehrskundeunterricht
Den Verkehrskundeunterricht kannst du sobald du im Besitz eines Lernfahrausweise bist absolvieren. Er kann nicht vefallen und muss ebenfalls nicht gemacht werden wenn man im Besitz eines Ausweises der Kategorie B, B1 und A1 ist. Der Verkehrskunderunterricht sowie der Grundkurs können beim Fahrlehrer deines Vertrauens gemacht werden.
Fahrstunden
Fahrstunden sind empfohlen aber keine Voraussetzung.
Fahrprüfung
Und dann darf man an die Fahrprüfung. Diese ist in zwei Teile, Manöver und praktische Prüfung, aufgeteillt. Diese wird wie die Theorieprüfung bei der nächsten MFK-Stelle von einem Experten abgenommen.
grosse Prüfung
Diese Punkte sind alle nötig für die kleine Prüfung A-, bis 35kW. Will man die Grosse Prüfung A, ab 35 kW, machen so muss man zwei Jahre mit dem A- Ausweis klaglos unterwegs gewesen sein. Wurde der Lernfahrausweis vor dem 31.12.2020 erworben, so erhällt man den Ausweis für die Kategorie A pürfungsfrei. Wurde der Lernfahrausweis nach dem 1.1.2021 beantragt so ist eine zusätzliche Manöver- sowie eine praktische Prüfung vorgeschrieben.
Motorrad
Nun zu den Motorrädern. Für die Kategorie A- benötigt man ein Motorrad mit einer Leistung von höchstens 35kW / 47.58Ps. Das Leistungsgewicht liegt maximal bei 0.20kW/kg. Es müssen zwei Sitzplätze vorhanden sein. Die Motorräder aus der Kategorie A1(max. 125ccm und 11kW/ 14Ps, der kleineren Kategorie, sind ausgenommen.
Für die grössere Kategorie A benötigt man ein Motorrad dass mehr als 35kW / 47.58Ps besitzt und ein Leistungsgewicht grösser wie 0.20kW/kg vorzeigen kann. Wie in der Kategorie A- muss das Motorrad zwei Sitze vorzeigen. Die saus dem Grund da der Prüfer auf dem Rücksitzt mitfährt.
Was man eigentlich nicht erwähnen müsste aber trotzdem für viele anscheinend nicht klar ist, man braucht, zumindest für den Grundkurs und die Fahrprüfung, komplette Schutzkleidung. Das beinhaltet Sturzhelm, Kleidung, Handschuhe, Stiefel!
Habt ihr noch Fragen? Dann schreibt sie mir in die Kommentare, ich freue mich drauf!
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